Rechtsanwalt Urheberrecht
spezialisierte Kanzlei für Urheberrecht & gewerblichen
Rechtsschutz in Frankfurt am Main




Rechtsanwalt für Urheberrecht
Das Urheberrecht begegnet uns überall im Zeitalter des Internets. Plagiate, Facebook, „Fakenews“, Upload, Download, Filesharing, Bilderklau, Abmahnungen, Copy-Paste sind nur einige Stichwörter, die uns einfallen in Zusammenhang mit dem Urheberrecht.
Was ist Urheberrecht?
Darf ich Texte von anderen Menschen aus dem Internet kopieren und weiterleiten? Kann ich Artikel aus Onlinezeitungen einfach kopieren und verwenden? Darf ich Bilder aus der „Googlesuche“ herunterladen und in meinem (privaten) Blog nutzen? Was bedeutet Recht am Bild? Kann ich ein fremdes Bild ein bisschen abändern und dann legal veröffentlichen? Sind meine Videos auf Youtube geschützt? Dürfen andere diese Videos für sich nutzen? Ist der Stream von Videos und Filme zulässig? Kann ich auf Netflix-Videosequenzen aufnehmen und dann für mich nutzen? Das sind alles Ausschnitte aus einem sehr umfangreichen Rechtsgebiet.
Geistiges Eigentum oder Copyright
Wir Anwälte haben manchmal eine eigene Sprache und das aus gutem Grund. Fachbegriffe erleichtern die Kommunikation und bringen (häufig) Klarheit und Rechtssicherheit. Allerdings verstehen wir, dass nicht jeder diese Fachsprache spricht. Das muss er auch nicht. Wir versuchen für Sie, die juristischen Begriffe in unserem Blog in verständlicher Sprache zu erläutern.
Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum. Derjenige, der etwas Geistiges schöpft, beispielsweise einen Artikel verfasst zur besseren Sichtbarkeit im Onlinemarketing, hat an diesem Werk das geistige Eigentum. Was aber davon durch das Urheberrecht geschützt, ist Aufgabe von uns Juristen.
Es leuchtet schnell ein, dass ich beispielsweise ein Kochrezept, wie Spaghetti mit Tomatensoße, nicht urheberrechtlich schützen kann. Warum? Würde dies möglich sein, dann würde jeder das Urheberrecht verletzen, der online auf Youtube ein Video des Rezepts Spaghetti mit Tomatensoße hochlädt. Das ist nicht das Ziel des Urheberrechts. Menschen sollen gerade geistige Schöpfungen kreieren dürfen.
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Wir helfen Ihnen gerne weiter.
069 / 405 642 82
Geschütze Werke im Urheberrecht
Wann ist dann ein Werk urheberrechtlich geschützt? Diese Frage beantwortet § 2 UrhG
Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
✔ Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
✔ Werke der Musik
✔ pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst
✔ Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke
✔ Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden
✔ Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden
✔ Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen. Das Urheberrecht entsteht ohne Eintragung. Ist das Musikvideo erstellt, ist das Urheberrecht entstanden.
Rechtsverletzungen im Urheberrecht
Wozu ein Rechtsanwalt für Urheberrecht? Der Urheber hat das Recht sein Werk wirtschaftlich zu nutzen. Er darf Lizenzen vergeben und mit seinem Werk Geld verdienen. Das Urheberrecht wird häufig verletzt. Es ist sehr einfach einen Artikel zu kopieren und als eigenen zu nutzen. Rechtsverletzungen im Urheberrecht sind bekannt geworden, durch die Abmahnungen wegen illegalen Download von Musik, Videos oder Computerspielen.
Aber auch die Übernahme von Bilder ist eine häufige Form der Rechtsverletzung. Fast jeder Unternehmer nutzt einen Internetauftritt. Dort werden Bilder eingebunden. Allerdings wurden nicht immer die Bilder gekauft. Abmahnungen sind die Folge.
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